Erdbestattung
Die Erdbestattung ist die traditionellste Form der Bestattung. Der oder die Verstorbene wird nach dem Trauergottesdienst im Sarg in einem Erdgrab auf dem Friedhof beigesetzt.
Ist keine Grabstätte vorhanden, kann an dem Ort, an dem der oder die Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hat, ein Grab erworben werden.
Bei der Wahl des Grabes kann man sich zwischen Einzel-, Doppel- und Dreifachgrab entscheiden. Die zuständige Friedhofsverwaltung erteilt Informationen über die Verfügbarkeit und den genauen Standort der Grabstelle.
In der örtlichen Friedhofsatzung werden unter anderem die Art der Einfassung, Beschaffenheit und das Material des Grabsteines vorgeschrieben.
Ist ein Grab vorhanden, muss zuerst geprüft werden, ob es belegt werden kann. Die Ruhefristen betragen je nach Friedhof in der Regel 25 Jahre.
Sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte ist (dies ist aus der Graburkunde ersichtlich), muss vor der Bestattung die schriftliche Zustimmung des Grabbesitzers eingeholt werden. Sollte der Verstorbene der Grabbesitzer sein, muss die Grabstätte baldmöglichst auf einen neuen Nutzungsberechtigten überschrieben werden. Die Reihenfolge des Anspruchs richtet sich nach der Erbfolge, sofern seitens des vorherigen Grabbesitzers keine andere schriftliche Verfügung getroffen wurde.