Feuerbestattung
Bei einer Feuerbestattung wird der oder die Verstorbene im Sarg in ein Krematorium überführt und dort eingeäschert.
Vom Verstorbenen muss hierfür eine schriftliche Erklärung vorliegen. Andernfalls können die Angehörigen, sofern diese sicher wissen, dass der Verstorbene eine Feuerbestattung gewünscht hat, dies stellvertretend für ihn erklären.
Die Trauerfeier kann mit Sarg (vor der Kremation) oder auch mit Urne (nach der Kremation) stattfinden.
Je nach Friedhof werden die Urnen in Erdgräbern, Urnengräbern oder Urnennischen beigesetzt. Bei Erd- und Urnengräbern können Sie die Grabstellen individuell im Rahmen der Vorgaben aus der Friedhofssatzung mit einem Grabstein versehen und sie gärtnerisch gestalten. Für Urnennischen ist lediglich die Anbringung einer Gedenktafel vorgesehen.
Mehr Informationen zur